Hinweis zur Maskenpflicht am Gymnasium

Mit Beginn des neuen Schuljahrs gilt für alle Personen, die sich zur Kernzeit von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr durch das Gebäude des Gymnasiums bewegen, die Pflicht zum Tragen einer Maske. Diese Pflicht besteht für Schülerinnen und Schüler auch während der (auf dem Schulhof zu verbringenden) Pausen. Gez. Michners, Schulleiter