Gemeinsamer Erziehungsauftrag

Unterrichtsbefreiung

Schule und Elternhaus erfüllen den Erziehungsauftrag gemeinsam. Das Gymnasium an der Vechte arbeitet daher mit den Elternhäusern zusammen, um den regelmäßigen Schulbesuch der angemeldeten Schülerinnen und Schüler sicherzustellen.

Die Erziehungsberechtigten teilen der Schule schriftlich, mündlich oder fernmündlich unter
Angabe des Grundes spätestens ab dem 3. Tag die Abwesenheit ihres Kindes mit.

Sollten Klassenarbeiten angesetzt sein, ist die Abwesenheit des Schülers oder der Schülerin durch die Erziehungsberechtigten noch am gleichen Tag schriftlich, mündlich oder fernmündlich unter Angabe des Grundes zu entschuldigen. Einen Antrag auf Unterrichtsbefreiung Ihres Kindes finden Sie hier.