Liebe Schülerinnen und Schüler,
für das Jahr 2021 wünsche ich euch alles Gute, Gesundheit und Erfolg in und außerhalb der Schule! Gestern haben wir die neuen Vorgaben des Kultusministeriums erhalten.
Im Anhang findet ihr:
Im Anhang findet ihr:
a) ein Anschreiben an euch,
b) ein Anschreiben an eure Eltern, für die diese Information ebenfalls gedacht ist,
c) die Regeln für das Homeschooling.
Ich fasse die wichtigsten Informationen zusammen:
– Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 10 befinden sich vom 11.01. bis 29.01. im Szenario C (Homeschooling). Die Regeln des Homeschoolings findet ihr als weiteren Anhang in dieser E-Mail. Es kann sein, dass noch nicht alles gleich am 11. so klappt, wie es im Text beschrieben ist. Denn am 11. werden die Lehrerinnen und Lehrer vormittags eine Besprechung durchführen, was Auswirkungen auf das Stellen von Aufgaben haben wird. Wenn ihr Rückfragen habt, wendet euch bitte ab Montagmittag an eure Klassenlehrerin oder euren Klassenlehrer.
– Nur für die Jahrgangsstufen 5 und 6 wird eine Notbetreuung in der Schule eingerichtet. Die Regeln für diese Notbetreuung lauten:
Notbetreuung wird angeboten für die Kinder der Schuljahrgänge 1-6, in der Regel zwischen 08:00 Uhr und 13:00 Uhr. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist. Zulässig ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen wie etwa für Kinder, deren Betreuung aufgrund einer Entscheidung des Jugendamtes zur Sicherung des Kindeswohls erforderlich ist, sowie bei drohender Kündigung oder erheblichem Verdienstausfall für mindestens eine Erziehungsberechtigte oder einen Erziehungsberechtigten.
Es ist notwendig, dass sich Eltern, die von der Notbetreuung Gebrauch machen wollen, zuvor bei mir per E-Mail gemeldet haben. Bitte geben Sie in der E-Mail eine Telefonnummer an, unter der Sie zu erreichen sind.
– Klassenarbeiten, die unbedingt erforderlich sind, können auch noch in den nächsten vierzehn Tagen geschrieben werden. Ob und bei wem eine schriftliche Überprüfung notwendig ist, entscheidet die jeweilige Fachlehrkraft. Es ist möglich, dass es nur bei einzelnen Schülerinnen bzw. Schülern notwendig ist, eine weitere Prüfungsleistung einzufordern. Auf jeden Fall könnt ihr davon ausgehen, dass ihr in diesem Fall rechtzeitig eine Information erhaltet.
– Ausblick: Am 26.01. sollen die Zeugniskonferenzen stattfinden. Im Moment des Schreibens gehe ich davon aus, dass die Zeugniskonferenzen unter Einhaltung einiger Vorgaben als Präsenzveranstaltung im Forum stattfinden können. Hierzu wird es aber noch eine weiter Informationen speziell für die Eltern- und Schülervertreter geben. Zeugnisausgabe am 29.01.: Wahrscheinlich wird die Zeugnisausgabe nach einem genauen Zeitplan erfolgen. Eine genauere Information wird zeitnah erfolgen. Zeugnisse, die nicht abgeholt werden, werden in der Schule aufbewahrt.
– Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 10 befinden sich vom 11.01. bis 29.01. im Szenario C (Homeschooling). Die Regeln des Homeschoolings findet ihr als weiteren Anhang in dieser E-Mail. Es kann sein, dass noch nicht alles gleich am 11. so klappt, wie es im Text beschrieben ist. Denn am 11. werden die Lehrerinnen und Lehrer vormittags eine Besprechung durchführen, was Auswirkungen auf das Stellen von Aufgaben haben wird. Wenn ihr Rückfragen habt, wendet euch bitte ab Montagmittag an eure Klassenlehrerin oder euren Klassenlehrer.
– Nur für die Jahrgangsstufen 5 und 6 wird eine Notbetreuung in der Schule eingerichtet. Die Regeln für diese Notbetreuung lauten:
Notbetreuung wird angeboten für die Kinder der Schuljahrgänge 1-6, in der Regel zwischen 08:00 Uhr und 13:00 Uhr. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist. Zulässig ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen wie etwa für Kinder, deren Betreuung aufgrund einer Entscheidung des Jugendamtes zur Sicherung des Kindeswohls erforderlich ist, sowie bei drohender Kündigung oder erheblichem Verdienstausfall für mindestens eine Erziehungsberechtigte oder einen Erziehungsberechtigten.
Es ist notwendig, dass sich Eltern, die von der Notbetreuung Gebrauch machen wollen, zuvor bei mir per E-Mail gemeldet haben. Bitte geben Sie in der E-Mail eine Telefonnummer an, unter der Sie zu erreichen sind.
– Klassenarbeiten, die unbedingt erforderlich sind, können auch noch in den nächsten vierzehn Tagen geschrieben werden. Ob und bei wem eine schriftliche Überprüfung notwendig ist, entscheidet die jeweilige Fachlehrkraft. Es ist möglich, dass es nur bei einzelnen Schülerinnen bzw. Schülern notwendig ist, eine weitere Prüfungsleistung einzufordern. Auf jeden Fall könnt ihr davon ausgehen, dass ihr in diesem Fall rechtzeitig eine Information erhaltet.
– Ausblick: Am 26.01. sollen die Zeugniskonferenzen stattfinden. Im Moment des Schreibens gehe ich davon aus, dass die Zeugniskonferenzen unter Einhaltung einiger Vorgaben als Präsenzveranstaltung im Forum stattfinden können. Hierzu wird es aber noch eine weiter Informationen speziell für die Eltern- und Schülervertreter geben. Zeugnisausgabe am 29.01.: Wahrscheinlich wird die Zeugnisausgabe nach einem genauen Zeitplan erfolgen. Eine genauere Information wird zeitnah erfolgen. Zeugnisse, die nicht abgeholt werden, werden in der Schule aufbewahrt.
Mit freundlichen Grüßen,
J. Michners, SL
J. Michners, SL